Regulatorische Anforderungen in der Marktkommunikation
Alle Format- und Prozessanpassungen aus einer Hand
Die sich ständig ändernden Vorschriften der Bundesnetzagentur im deutschen Energiemarkt erfordern regelmäßige Anpassungen der Marktkommunikation, insbesondere in Bezug auf Format und Prozess, in den relevanten SAP-Systemen. Während die eigentlichen Formatanpassungen der sektorübergreifenden Nachrichtentypen größtenteils durch SAP-Patch-Aktualisierungen bereitgestellt werden, liegt heutzutage ein stärkerer Fokus auf prozessualen Änderungen und ihren Auswirkungen.
cronos kann eine langjährige und umfassende Expertise im Bereich der Marktkommunikation vorweisen. Wir begleiten alle Etappen der regulatorischen und technologischen Rahmenbedingungen.
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Formatanpassung
mit cronos
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Formatanpassung
Allgemeine Informationen
Die wiederkehrenden Anpassungen der Marktkommunikation durch Festlegungen der Bundesnetzagentur im deutschen Energiemarkt erfordern regelmäßige Formatanpassungen an den relevanten SAP Systemen. Neben den eigentlichen Formatanpassungen der spartenübergreifenden Nachrichtentypversionen, welche weitestgehend durch die SAP Patch-Auslieferungen bereitgestellt werden, stehen jedoch heutzutage vielmehr die prozessualen Änderungen und Auswirkungen im Vordergrund. cronos kann eine langjährige und umfassende Expertise im Umfeld der Marktkommunikation vorweisen, welche diverse Etappen der regulatorischen und auch technologischen Rahmenbedingungen begleitet hat und weiterhin begleiten wird.
Update Mako 2024
zum 03.04.2024
Die Formatanpassung zum 3. April 2024 beinhaltet im Wesentlichen das Thema AS4 mit dem Stichtag 2, an dem alle Prozesse umgesetzt sein müssen. Der Universalbestellprozess erfährt eine Erweiterung durch die Integration der Web-API. Gleichzeitig werden verschiedene Gesetzgebungen (die in Teilen auch schon vor dem Stichtag gültig sind) in die Formate eingebettet, darunter das Gesetz Neustart der Energiewende (GNDEW), das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und §14a EnWG zur netzorientierten Steuerung.
Fahrplan der Marktkommunikation – von 2023 bis 2025
Die kommenden Jahre bringen für Energieversorger eine Vielzahl an regulatorischen und prozessualen Änderungen. Unser Fahrplan zeigt die wichtigsten Meilensteine der Marktkommunikation – von MAKO 2023 über den Universalbestellprozess bis hin zu § 14a EnWG, GNDEW und der Einführung neuer Strukturen wie der Lokationsbündelstruktur. Schritt für Schritt werden damit zentrale Prozesse in Strom und Gas modernisiert und digitalisiert – eine Entwicklung, die Unternehmen frühzeitig planen und technisch absichern sollten.
Universal
Bestellprozess
Bestellprozess
Universalbestellprozess
erweitertes Leistungsangebot für Messstellenbetreiber
Da die Unterstützung des Universalbestellprozesses durch die SAP auf die Datenhaltung begrenzt ist gibt es ein cronos Addon-Portfolio welches alle Prozesse „unter“ dem Universalbestellprozess abdeckt und mit dem auch die Einführungsszenarien gemeistert werden können.Mit ihm wird das zukünftige Leistungsangebot von Messstellenbetreibern (MSBs) deutlich erweitert und die massengeschäftstaugliche Abwicklung von damit verbundenen Aufgaben ermöglicht. Das zukünftige Leistungsangebot des MSBs wird erweitert, unter anderem um die Übermittlung von Netzzustandsdaten, Daten der IST-Einspeiseleistung und perspektivisch auch die Steuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen.
Das Ziel besteht darin, eine massengeschäftstaugliche Abwicklung der damit verbundenen Angebots-, Bestell-, Reklamations-, Konfigurations- sowie Abrechnungsaufgaben zu erreichen. Des Weiteren strebt man eine engere Verzahnung von technischen Einrichtungen und Marktkommunikation an. Dies wird durch die Bestellung von standardisierten Konfigurationen unterstützt, welche in der sogenannten Konfigurationsliste abgebildet sind. Neben der reinen Zählerfernauslesung können MSBs künftig auch die folgenden Aufgaben übernehmen:
Konfiguration
- Eine Konfiguration (z.B. Messprodukt, Steuererlaubnis) hat definierte Eigenschaften (z.B. bei einem Messprodukt: Übermittlung von Werten nach bestimmten Vorgaben wie Art und Granularität).
- Eine Konfiguration kann sich auf eine oder mehrere Lokationen beziehen (z.B. bezieht sich die Änderung des Bilanzierungsverfahrens auf Ebene der Marktlokation, auf die Marktlokation sowie alle Messlokationen dieser Marktlokation).
- Eine Konfiguration wird für jede, von der Konfiguration betroffene Lokation eingerichtet. Dies kann abhängig von der Konfiguration, gerätetechnischen Voraussetzung und ggf. weiteren Bedingungen, im Back-End-System oder iMS sein.
Lokations-
Bündelstruktur
Bündelstruktur
Lokationsbündel
Bündel messtechnisch abhängiger Markt- und Messlokation
Ein Lokationsbündel beinhaltet alle Marktlokationen und Messlokationen, die in messtechnischer Hinsicht miteinander verbunden sind. Dadurch ist der jeweilige Messstellenbetreiber (MSB) in der Lage, den gesamten Umfang des Lokationsbündels zu erfassen und jede Änderung des Bündels zeitnah zu erkennen.
Sonderfall: Bei einer nicht gemessenen Marktlokation (Pauschalanlage) besteht das Lokationsbündel maximal aus Marktlokation und Netzlokation
Was ist eine Lokationsbündelstruktur?
Die Lokationsbündelstruktur(LBS) beschreibt innerhalb eines Lokationsbündels die physikalischen Abhängigkeiten und Position zwischen:
Nicht enthalten:
Eine MeLo, eine MaLo und falls vorhanden eine TR, kann immer nur einer Lokationsbündelstruktur zugeordnet werden und kann nicht in mehreren Lokationsbündelstrukturen verwendet werden. Eine Lokationsbündelstruktur ist für alle Marktrollen identisch (auch wenn z.B. ein Lieferant nicht alle Malos beliefert).
Marktrollen
Für welche Marktrollen ist die LBS relevant?
Netzbetreiber
- Kennt derzeit als einziger die LBS
- Ist für die LBS verantwortlich
Messstellenbetreiber
- Ist bisher das Lokationsbündel und Berechnungsformel bekannt.
- Hat keine Kenntnis über die Anschlusssituation
- hat keine Möglichkeit die Energiemengen zu erläutern
- Empfängt zukünftig alle Lokationen aus der LBS
Lieferant
- Dem Lieferanten ist bisher die MaLo und zugehörige MeLo über die Marktlokationsstruktur bekannt.
- Hat keine Möglichkeit die abzurechnenden Energiemengen ggü. dem Kunden zu erläutern
- Empfängt für die von ihm belieferten Lokationen und den Code der LBS zur Einordnung
- Durch die LBS lassen sich Ableitungen für die Prognose durchführen und entsprechende Produkte zuordnen
Das Lokationsbündel
veranschaulicht an einem Beispiel
Ausgangssituation: Ein Hausbesitzer hat neben seinem Haushaltstrom eine Wärmepumpe, welche über ein Sonderabkommen „Wärmepumpentarif“ abgerechnet werden soll und dementsprechend separat gemessen ist. Zusätzlich hat er eine PV-Anlage. Der produzierte Strom soll sowohl für die Wärmepumpe als auch für den Haushaltsstrom genutzt werden. Der Rest wird eingespeist. Er benötigt das Messkonzept „Wärmepumpenkaskade“. Hier das Beispiel als schematische Abbildung:
cronos Lösung
croANALYZER[GO]
croANALYZER[GO] ist eine Softwarelösung, die speziell für Energieversorgungsunternehmen entwickelt wurde, die SAP for Utilities einsetzen. Sie unterstützt Sie dabei, die Qualität Ihrer Stammdaten über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern und zu gewährleisten, dass Ihre Daten korrekt, transparent und reproduzierbar sind. Die Lösung unterstützt sowohl R3 als auch S/4 Kunden. Beim Einsatz unter S/4 unterstützt die Lösung bei der Umstellung auf das SAP Referenzdatenmodell sowie die Initialbeladung der Messkonzeptverwaltung (MKV).
- Modellierung der Stammdaten: Die Software unterstützt Sie dabei, Ihre Stammdaten nach einem einheitlichen Modell zu strukturieren, um eine bessere Vergleichbarkeit und Analyse zu ermöglichen.
- Maschinelle Typisierung: Die Software kann Ihre Stammdaten automatisch nach bestimmten Kriterien kategorisieren und klassifizieren, um die manuelle Datenerfassung zu reduzieren und die Fehlerquote zu minimieren.
- Bereinigung der Stammdaten: Es wird eine Datenliste bereitgestellt, die dazu dient, eine maschinelle Bereinigung durchzuführen.
Marktkommunikation / Datenhaltung
- Bereitstellung eines Datenmodells zur Ablage der LBS
- Bereitstellung einer API für den Aufbau des Datenmodells
- Bereitstellung einer Best Practice Lösung zur Integration in die Marktkommunikation
- Identifikation geänderter LBS
- Übernahme/Anzeige geänderter LBS beim Empfänger
Visualisierung
- Fiori App zur Darstellung einer LBS als Diagramm
- Darstellung der aktuell gültigen LBS auf Basis des cronos/SAP-Datenmodells
- Darstellung einer geänderten LBS in Form einer UTILMD (ECC)
croANALYZER
croANALYZER[GO] ist eine Softwarelösung, die speziell für Energieversorgungsunternehmen entwickelt wurde, die SAP for Utilities einsetzen. made by cronos
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung
der Energiewende
der Energiewende
Gesetz zum Neustart
der Digitalisierung der Energiewende
Allgemein
Das vorrangige Ziel des neu verabschiedeten Gesetzes liegt in der Ermöglichung und Beschleunigung des Rollouts intelligenter Messsysteme, indem bürokratische Verfahren vereinfacht und die Rechtssicherheit gestärkt werden. Zugleich sollen die Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Anreize für Markt und Wettbewerb geschaffen, Kompetenzen gezielt gebündelt und die Nachhaltigkeit gefördert werden.
Rechtssicherheit und Entbürokratisieren
Das Gesetz legt den erforderlichen Rahmen für einen flächendeckenden Rollout fest und signalisiert Zustimmung. Somit können Messstellenbetreiber bereits jetzt mit einem "agilen Rollout" beginnen, ohne auf eine separate Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit für einzelne Anwendungsfälle angewiesen zu sein.
Die derzeit vorgeschriebene Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die die Auswahl unter drei verschiedenen Herstellern für BSI-zertifizierte Smart Meter Gateways erfordert, soll künftig abgeschafft werden. Darüber hinaus soll ein flexibler Rollout ermöglicht werden. Das bedeutet, dass Messstellenbetreiber unverzüglich zertifizierte Smart Meter Gateways für die Übertragung von Strommessdaten installieren können. Zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Steuerungs- und Schaltmöglichkeiten dürfen über entsprechende Funktionsupdates auch zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden.
Im Rahmen des Gesetzes wird eine Standardisierung von Steuereinrichtungen, Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen sowie den damit verbundenen energiewirtschaftlichen Prozessen eingeführt. Eine wichtige Maßnahme besteht in der Verpflichtung zur Implementierung virtueller Summenzähler, insbesondere im Kontext von Mieterstromprojekten. Diese virtuellen Summenzähler ermöglichen eine präzise Erfassung und Abrechnung des Energieverbrauchs innerhalb eines gemeinschaftlich genutzten Gebäudes oder Wohnkomplexes, indem sie die Gesamtenergiemenge aggregieren und gerecht auf die einzelnen Verbraucher verteilen. Diese Bestimmung trägt nicht nur zu einer transparenten und gerechten Kostenverteilung bei, sondern fördert auch die Integration erneuerbarer Energien sowie die Effizienzsteigerung im Energieverbrauch.
Messstellenbetreiber dürfen in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase komplexe Funktionen wie das Steuern zur Vorbereitung der massenmarkttauglichen Einführung schrittweise einführen und Erfahrungen sammeln.
Rollout
Beschleunigung
Mit dem Gesetz werden Digitalisierung und Smart-Meter-Rollout auf eine neue Stufe gehoben, um sie bestmöglich für die beschleunigte Energiewende einsetzen zu können. Der agile Rollout kann sofort mit den bereits zertifizierten Geräten starten bei Verbrauchern bis 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW).
Im Kontext des Gesetzes wird das Zieljahr 2030 definiert, in dem angestrebt wird, bis zu 95% der Verbraucher mit einem jährlichen Verbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh sowie Anlagenbetreiber mit einer Leistung zwischen 7 und 100 kW mit den entsprechenden modernen Messeinrichtungen auszustatten. Dieser Zeitrahmen markiert einen entscheidenden Meilenstein für die flächendeckende Implementierung fortschrittlicher Messsysteme und trägt dazu bei, die Effizienz und Transparenz im Energiemanagement deutlich zu verbessern.
Im Rahmen des Gesetzes wird das 1:n-Metering eingeführt, das darauf abzielt, die Anzahl der zu verbauenden Geräte zu reduzieren, indem mehrere Messeinrichtungen an ein Smart Meter Gateway (SMGW) angeschlossen werden.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes wird den Anschlussnutzern das Recht eingeräumt, innerhalb von 4 Monaten nach Anfrage ein intelligentes Messsystem (iMS) zu erhalten. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu modernen Messgeräten erhalten, was nicht nur ihre Rechte stärkt, sondern auch die Integration von intelligenten Messsystemen in den Energieverbrauch beschleunigt.
Angepasste Kostenverteilung
für Lieferant und Netzbetreiber
Lieferant
- Preisobergrenzen für intelligente Messeinrichtung für den Verbraucher
- Ab 2025 müssen Lieferanten dynamische Stromtarife anbieten
Netzbetreiber
- Höhere Kostenbeteiligung bei IMS
- Kostenaufteilung NB und LF
- Erweiterte Marktkommunikationsprozesse
Timeline
Unsere Referenzen
Hier ein Auszug unserer Referenzen und Partner im Bereich Marktkommunikation.
Marktkommunikation
nur mit cronos digital consulting
cronos kann eine langjährige und umfassende Expertise im Bereich der Marktkommunikation vorweisen. Wir begleiten alle Etappen der regulatorischen und technologischen Rahmenbedingungen. Sprechen Sie uns gerne zu Ihren Vorhaben an!